Bayerisches Klimaschutz-Feigenblatt

Mutlose Maßnahmen ohne große Wirkung prägen den Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

26. Mai 2020

Die Wissenschaftler*innen der „Scientists for Future“-Regionalgruppe München begrüßen, dass die Bayerische Staatsregierung ein Klimaschutzgesetz für Bayern auf den Weg bringt. Dies ist zwingend notwendig und überfällig angesichts der Folgen des Klimawandels, welche unsere Lebensgrundlagen bedrohen und schon jetzt, auch in Bayern, deutlich sichtbar werden.

Entgegen der Begründung zum Klimaschutzgesetz ist die Klimakrise nicht eine, sondern mit dem Artensterben die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Daher muss das Gesetz weitergehen, als nur eine „deutliche Begrenzung“ der Erhöhung der mittleren globalen Jahresdurchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau anzustreben. Das Ziel muss sein, die Erderhitzung mit allen verfügbaren Kräften unter 1,5 Grad zu halten. Dies ist innerhalb der Wissenschaftsgemeinde national wie international absoluter Konsens.

Der Wert von 1,5 Grad wird ohne sofortiges entschiedenes Gegenlenken voraussichtlich Anfang der 2030er Jahre überschritten werden. Gegenmaßnahmen müssen also innerhalb der nächsten 10-15 Jahre greifen. Entscheidend hierfür ist die Summe der bis dahin noch emittierten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen). Das Restbudget für Bayern beträgt etwa 1 Gt CO2-Äquivalente.

Grundlage und Messlatte für ein Bayerisches Klimaschutzgesetz kann ausschließlich dieser Wert sein. Die im Gesetzentwurf genannten relativen Pro-Kopf-Emissionen, welche einen Anstieg der Emissionen bei Bevölkerungszunahme gestatten würden, stehen im Widerspruch zu den absoluten Minderungszielen des Pariser Abkommens und des Bundesklimaschutzgesetzes.

Die Bayerische Staatsregierung beruft sich darauf, dass ihr Handlungsspielraum durch nationale und europäische gesetzliche Rahmenbedingungen eingeschränkt sei. Gleichzeitig kann sie diese jedoch aus ihrer starken Position heraus mitgestalten. Auf Landesebene kann der Freistaat in eigener Handlungshoheit durch ordnungspolitische Maßnahmen, verbindliche Projektfinanzierung und Finanzierungsanreize Lenkungswirkung entfalten. DieseMaßnahmenmüssensich am CO2-Restbudget ausrichten, quantifizierbar, schnell wirksam, konkret und in der Einhaltung überprüfbar sein.

Ein solches verantwortungsvolles, ergebnisorientiertes politisches Handeln lässt die Bayerische Staatsregierung beim Entwurf des Klimaschutzgesetzes und der 96 Einzelmaßnahmen der Klimaschutzoffensive schmerzlich vermissen:

  • Der Freistaat soll per Gesetz mit einer klimaneutralen Verwaltung eine Vorbildrolle ausüben. Er lässt aber offen, diese Vorgabe auch über Kompensation zu erreichen. Dies vermeidet keine THG-Emissionen in Bayern und ist kein bayerischer Klimaschutz.
  • Im Gesetz dominieren Soll- und Kann-Bestimmungen, die auf Anreizsysteme und Freiwilligkeit setzen. Die Verantwortung für Klimaschutz wird auf Unternehmer*innen, Privatleute und insbesondere Kommunen abgewälzt, ohne diese durch konkrete Finanzierung oder ordnungspolitische Flankierung zu unterstützen. Solche Bestimmungen müssen durch ein verbindliches Muss ersetzt werden.
  • Die Maßnahmen der Klimaschutzoffensive sind überwiegend nicht über die angegebenen Laufzeiten durchfinanziert, sondern stehen unter Haushaltsvorbehalt. Ob es jemals zu einer Umsetzung kommt, ist daher fraglich.
  • Es werden in vielen Fällen lediglich bereits existierende Maßnahmen fortgeschrieben. Damit kommt kein Wille der Bayerischen Staatsregierung zu einem wirksamen Handeln mit dem Ziel einer deutlichen und messbaren Reduzierung der THG-Emissionen zum Ausdruck, sondern steht eher für ein „Weiter so!“ und missachtet die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die dramatische Entwicklung der Klimakrise.
  • Etwa die Hälfte der Maßnahmen ist kleinskalig und hat keine Flächenwirkung. Die hohe Anzahl an Kleinst- Maßnahmen lässt ein ernsthaftes Interesse an einem starken, wirksamen Klimaschutz oder an einer Strategie vermissen. Dieses Klein-Klein muss durch konkrete und verbindliche Ziele und Maßnahmen mit deutlicher Lenkungs- und Flächenwirkung ersetzt werden.
  • Rund 90% der Maßnahmen sind nicht mit einem quantitativen Ziel gekoppelt. Keine einzige nennt die zu erwartende Reduktion der THG-Emissionen. Somit fehlen konkrete, verbindliche und überprüfbare quantitative Ziele, sowohl für fast jede einzelne Maßnahme als auch für die Summe aller Maßnahmen.
  • Bei den einer Quantifizierung zugänglichen Maßnahmen müssen die tatsächlich zu erwartenden THG- Reduktionen als gering eingeschätzt werden – und damit auch der Gesamteffekt der Klimaschutzoffensive, insbesondere, da konkrete Finanzierungszusagen fehlen. Eine große Wirkung für den Klimaschutz ist so nicht zu erwarten.
  • Rund ein Viertel der Maßnahmen dienen nur der Klimafolgenanpassung und haben keinerlei Vermeidungswirkung. Die Bayerische Staatsregierung ist sich der jetzt schon unvermeidbaren Folgen der Klimakrise also bewusst, was auch explizit im Text des Gesetzentwurfs zum Ausdruck kommt, versäumt aber wirkungsvolle Schritte zur Abwehr der Klimakrise und nimmt dadurch implizit extremere Auswirkungen und noch teurere Anpassungsmaßnahmen in Zukunft billigend in Kauf.

In der Summe müssen wir feststellen, dass die großen notwendigen Veränderungen im Bayerischen Klimaschutzgesetz nicht adressiert werden, obwohl in der Wissenschaft ein breites Wissen über umsetzbare und wirksame Maßnahmen im Bereich der Energie, der Landwirtschaft und Ernährung, der Mobilität, der Gebäude, der Industrie und der Bildung abrufbar ist. Hier ist, als ein Beispiel von vielen, die Streichung der sogenannten 10H-Regel für Windkraftanlagen zu nennen, bei der es allein in der Hand des Freistaats liegt, von einer restriktiven Regelung zu einer sachgerechten Lösung zu kommen. Das Land Bayern hätte in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft die Chance, eine Vorreiterrolle und echte Vorbildfunktion beim Erreichen der Klimaneutralität einzunehmen.

Im Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und den Maßnahmen der Klimaschutzoffensive offenbart sich, dass der Regierung der Mut zu wirkungsvollen politischen Maßnahmen fehlt. Diesen Mut hat die Regierung bei der Corona- Krise gezeigt. Er ist auch jetzt dringend geboten – denn für die Klimakrise wird sich kein Impfschutz entwickeln lassen.

Der Bezug zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Ausrichtung am messbaren Erfolg sollten das Handeln in allen Krisen prägen. Wir Scientists for Future fordern daher die Bayerische Staatsregierung auf, das Bayerische Klimaschutzgesetz und den Maßnahmenkatalog der Klimaschutzoffensive deutlich, mutig und konkret in Richtung einer echten Wirkung für den Klimaschutz nachzubessern, damit der Freistaat seinen Anteil zum globalen Klimaschutz beiträgt, unsere Bayerische Heimat bewahrt und den uns nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft erhalten werden kann.

Kontakt: Dr. Michael Stöhr // michael.stoehr@s4f-muenchen.de // presse@s4f-muenchen.de

Die Stellungnahme als PDF-Datei:
20200526_Stellungnahme-BayKlimG_S4FDownload

Quelle: s4f-muenchen.de

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